Zulaya
Dorfbewohnerin
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Ich für meinen Teil plädiere auf unschuldig und freilassung auf Grund mangelder Beweise und unklarem Vorwurf.
1.Muss der Herr Medhiv seine Aussage konkretisieren
und
2. diese dann auch noch belegen.
Also Herr Richter, Geruchsbelästigung ist relativ und vom Geschmacks- bzw Empfindlichkeitsgrad der jeweiligen Person abhängig. Einige jammern schon, wenn ihr Gegenüber Zwiebeln oder Knoblauch zum Mittag hatten, andere schreckt noch nicht mal der gestank eines toten Wildschweines ab. Also, da nicht konkretisiert wurde, in wie weit wir "stinken", ist dieser Punkt zu vernachlässigen.
Weiterhin sollen wir Angeklangten "dumm" sein. Auch das wurde einfach und haltlos in den Raum geworfen. Beweise liefert der Herr Medhiv nämlich nicht. Außerdem stellt sich auch hier die Frage der objektiven Definition von "dumm". Sind wir asozial oder fehlt uns die nötige Schulbildung? Somit ist auch dieser Punkt nicht zur diskusion geeignet, da jeder hier im Raume "dumm" oder "stinken" anders definiert und keine einheitliche Grundlage geschaffen wurde.
Nun, Herr Richter, was sagen sie dazu?
(Versuch du dich JETZT wieder raus zu reden XD und ja, ich hatte auch lange weile)
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20.12.2008 17:51 |
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